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Definition: Totgeburt

Definition: Totgeburt

Kategorie: Lebensbedingungen

Der Ausdruck "Totgeburt" bezeichnet den Fetaltod, d. h. den Tod, bevor eine aus der Empfängnis stammende Frucht unabhängig von der Schwangerschaftsdauer vollständig aus dem Mutterleib ausgestoßen oder extrahiert wird. Der Tod ist dadurch zu erkennen, dass ein Fötus nach Verlassen des Mutterleibes nicht atmet oder irgendein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln erkennen lässt
Quelle:
Verordnung (EU) Nr. 328/2011 der Kommission vom 5. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Todesursachen
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