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Definition: Portalkran

Definition: Portalkran

Kategorie: Verkehr

Hebegerät für den Vertikalumschlag, das die Ladespuren durch ein auf seitlichen Stützen montiertes Portal überbrückt. Diese Stützfüße können auf Schienen oder mittels Reifen üblicherweise auf einem begrenzten Raum bewegt werden. Die Ladung kann in den 3
Dimensionen der Höhe, Breite und Länge nach bewegt werden.
Solche Kräne werden normalerweise für den Umschlag Straße-Schiene und/oder Schiff-Hafen verwendet.
Quelle:
Terminologie des Kombinierten verkehrs, UNECE/ECMT/EC, UNITED NATIONS, New York
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