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Definition: Auf See beförderte Güter

Definition: Auf See beförderte Güter

Kategorie: Verkehr

Alle auf See beförderten Güter.

Anmerkung: Dazu gehören alle Verpackungen und Ausrüstungen wie Container, Wechselbehälter (Wechselaufbauten) und Paletten.

Eingeschlossen ist Post; Güter, die auf oder in Waggons, Lastkraftwagen, Anhängern, Sattelaufliegern oder Schuten befördert werden, sind ebenfalls eingeschlossen. Ausgeschlossen sind jedoch folgende Dinge: Personenkraftfahrzeuge mit Fahrer, Bunker und Behälter von Fahrzeugen, von Fischereifahrzeugen und Fischverarbeitungsschiffen angelandeter Fisch, intern zwischen verschiedenen Becken oder Docks des gleichen Hafens transportierte Güter.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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