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Definition: Handelspartner

Definition: Handelspartner

Kategorie: Außenhandel

Die Gemainschaftsergebnisse werden nach Ursprungs-, Versendungs- und Bestimmungsländern aufgegliedert, in Übereinstimmung mit dem "Länderverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten - Geonomenklatur (Geonom)".

Bei der Ausfuhr oder der Versendung ist das Partnerland das Land (oder der Mitgliedstaat) für welches die Güter letztlich bestimmt sind.

Bei der Einfuhr (EU-Extrahandel) handelt es sich um das Ursprungsland. Im allgemeinen haben Güter, die vollständig in einem bestimmten Land gewonnen wurden, ihren Ursprung in diesem Land; Güter, an deren Produktion zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, haben ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung erfolgte.

In bestimmten genau festgelegten Fällen (Rückwaren; Waren, die Gegenstand einer Veredelung in einem Drittland waren; Kunstgegenstände) ist das Partnerland bei der Einfuhr das Herkunftsland.

Beim Eingang (EU-Intrahandel) ist das Partnerland der Herkunftsmitgliedstaat der Güter.

In der Praxis ist das Herkunftsland (oder der Herkunftsmitgliedstaat) das Land, aus dem die Waren ursprünglich in den Einfuhr-/Eingangsmitgliedstaat versandt wurden. Im Rahmen des EU-Extrahandels ist dies normalerweise das Land, in dem die Ausfuhrformalitäten erledigt wurden.
Quelle:
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 18 und Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 14.
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