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Definition: Anlagegut

Definition: Anlagegut

Kategorie: Systematiken

Anlagegüter sind andere Wirtschaftsgüter als Werkstoffe und Betriebsstoffe, die zur Produktion anderer Güter eingesetzt werden. Hierzu zählen Fabrikgebäude, Maschinen und Fahrzeuge. Grundstücke gelten in der Regel nicht als Anlagegüter (NACE Rev. 2).

Anlagegüter sind andere Wirtschaftsgüter als Werkstoffe und Betriebsstoffe, die zur Produktion anderer Güter eingesetzt werden. Hierzu zählen Fabrikgebäude, Maschinen und Fahrzeuge. Grundstücke und immaterielle Aktiva gelten in der Regel nicht als Anlagegüter (NACE Rev. 1).
Quelle:
Eurostat, "NACE Rev. 2, Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2008
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